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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Landau e.V. findest du hier .
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Achtung: Das Mindestalter für die Ausbildung ist 16 Jahre, für die abschließende Prüfung jedoch 18 Jahre. Personen im Alter von 16 bis 17 Jahren können also am Lehrgang teilnehmen, die praktische Prüfung kann jedoch erst nach vollendung des 18 Lebensjahres abgelegt werden.
Die Inhalte orientieren sich an den Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (EGRED 2) sowie an der Anweisung zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz der DLRG. Insbesondere werden sämtliche theoretischen und flugspezifischen Inhalte nach Ausbildungsteil B der EGRED 2 besprochen.
Erwerb der Kenntnisse zum "Steuernden von Drohnen im Bevölkerungsschutz der DLRG" sowie Ablegen der theoretischen Prüfung. Im Anschluss an den Lehrgang sind weitere Praxisteile selbstständig zu erarbeiten.
Die praktische Prüfung erfolgt innerhalb eines Jahres nach dem Lehrgang mit separater Terminvergabe. Voraussetzung hierfür sind 10 Flugstunden, die durch die Gliederung bestätigt werden müssen.
Sämtliche Voraussetzungen sind spätestens am ersten Lehrgangstag vorzulegen. Alternativ können die Nachweise vorab per E-Mail an drohne@landau.dlrg.de gesendet werden.
Die angegebenen Uhrzeiten für die Termine samstags und sonntags sind Richtwerte. Bei Meldeschluss werden diese entsprechend der genauen Lehrgangsplanung ggf. korrigiert.
Eine etwaige Übernachtung kann nur nach Rücksprache erfolgen und nicht vorab garantiert werden.
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