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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Landau e.V. findest du hier .

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Mitgliedsbeiträge ab 2019

MitgliedschaftBeitrag
Kinder / Jugendliche (Einzelmitglied)48,- €
Erwachsene (Einzelmitglied)72,- €
Familien144,- €
Firmen und sonstige juristische Personen150,- €
Taucherbeitrag Erwachsene*13,- €

*Zuschlag zum Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich am Mindestbeitrag des Sportbundes Pfalz

Definition der Mitgliedsbeiträge

Kinder / Jugendliche

Gilt auch für Rentner/Pensionäre, FSJ (Freiwilliges Soz. Jahr), BUFDI (Bundesfreiwilligen-Dienstler), Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte jeweils durch persönlichen Nachweis.
Der Beitrag gilt bis Ablauf des Jahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Danach wird der Betrag für Erwachsene erhoben.
Der Beitrag für Jugendliche gilt auch für Schüler und Auszubildende über 18 Jahre, bei Vorlage des Schülerausweises bzw. Ausbildungsvertrages, sowie für Studierende, bei regelmäßiger Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung (für jedes Semester).

Erwachsene

Der Beitrag gilt ab 1.1. des neuen Jahres, nach Ablauf des Jahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.

Familien

Gilt für mindestens 3 Personen, in einem Haushalt. Mindestens ein Erziehungsberechtigter und 2 minderjährige Kinder, bzw. 2 Erwachsene und 1 minderjähriges Kind.
Kinder / Jugendliche werden bis zum Ablauf des Jahres in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird berücksichtigt.

Taucherbeitrag

Der Taucherbeitrag ist ein Zuschlag auf den jeweiligen Grundbeitrag für Jugendliche / Erwachsene bzw. Familien.

Firmen und sonstige Juristische Personen

Firmen, Vereinigungen bzw. Behören sind als Fördermitglieder herzlich willkommen. Sie haben jedoch nur 1 Einzelstimme als Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung.

Wechselmitglieder

Definition: Mitglieder, welche die Ortsgruppe im Jahresverlauf wechseln

Sollte ein Mitglied nach entrichtetem Jahresbeitrag in der alten Ortsgruppe unterjährig in eine andere DLRG-Ortsgruppe wechseln, so ist in der neuen Ortsgruppe für den Rest des Kalenderjahres eine beitragsfreie Mitgliedschaft zu gewähren.

Das Mitglied muss seine Mitgliedschaft in der alten Ortsgruppe satzungsgemäß kündigen und in der neuen Ortsgruppe die Mitgliedschaft beantragen. Es ist darauf zu achten, dass die Dauer der Mitgliedschaft in der DLRG weitergerechnet wird und die bisherigen Verdienstabzeichen übertragen werden.

Doppelmitgliedschaften

Die Jahresbeiträge sind in den jeweiligen Ortsgruppen satzungsgemäß zu erheben.

Zusatz zum Taucherbeitrag:

Der erhöhte Taucherbeitrag beinhaltet eine Taucher – Unfallversicherung, die bei DLRG – Tauchereinsätzen und auch bei privaten Tauchgängen weltweit gültig ist. Sie beinhaltet folgende Leistungen:

  • 5.000 € Unfalltod Ledige
  • 13.000 € Tod Verheiratet bis 2 Kinder
  • 15.000 € Tod Verheiratet 3 Kinder + mehr
  • 30.000 € bei Invalidität
  • 10.000 € Bergungskosten
  • 15.000 € Heilkosten
  • 10 € Krankenhaus-Tagegeld

Weiterhin beinhaltet ist die Möglichkeit, zu besonderen Konditionen an der vereinseigenen Füllanlage private Tauchgeräte füllen zu können.

Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen
- Eine Familie setzt sich aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben.
- Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.
- Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 30.11. eingegangen sein.

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