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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Landau e.V. findest du hier .

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Ombudsstelle – DLRG Ortsgruppe Landau

Die Ombudsstelle der DLRG Ortsgruppe Landau ist eine unabhängige Anlaufstelle für alle, die in Zusammenhang mit unserer Arbeit Konflikte, Probleme oder Beschwerden klären möchten. Unser Ziel ist es, faire, vertrauliche und sachgerechte Lösungen zu fördern – für Mitglieder, Ehrenamtliche, Mitarbeitende, Eltern und externe Betroffene.

Wofür die Ombudsstelle da ist

  • Vermittlung und Mediation bei zwischenmenschlichen Konflikten
  • Aufnahme von Beschwerden zu (möglichen) Pflichtverletzungen, Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing
  • Anlaufstelle für Hinweise auf Gefährdungen der Sicherheit oder des Wohlergehens Dritter
  • Unterstützung bei der Suche nach konstruktiven Lösungen und – falls nötig – Weiterleitung an zuständige Instanzen

Was die Ombudsstelle nicht ist

  • Keine Disziplinarbehörde (entscheidende Sanktionen werden von den offiziellen Gremien getroffen)
  • Keine polizeiliche Ermittlungsbehörde (strafbare Handlungen werden, wenn erforderlich, den Strafverfolgungsbehörden übergeben)
  • Nicht zuständig für rein administrative Routineanfragen (diese bitte über Vorstand/ Geschäftsstelle)
  • Nicht zuständig für Personen, die seit Monaten ihre verbandsinternen Pflichten nicht erfüllen

Arbeitsprinzipien

  • Unabhängigkeit: Die Ombudsperson handelt unabhängig von disziplinarischen Organen.
  • Vertraulichkeit: Inhalte werden vertraulich behandelt; personenbezogene Daten werden nur nach Bedarf und rechtlich korrekt verarbeitet. Ausnahmen bestehen, wenn eine rechtliche Meldepflicht besteht oder Gefahr im Verzug ist.
  • Neutralität und Unparteilichkeit: Die Ombudsstelle unterstützt alle Beteiligten gleichermaßen.
  • Freiwilligkeit: Beteiligung an Vermittlungsangeboten ist freiwillig; auf Wunsch kann der Vorgang aber auch formell weitergeleitet werden.
  • Schutz vor Repressalien: Wir dulden keine Benachteiligung von Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde einreichen.

Wie Du die Ombudsstelle erreichst

Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle Meldungen werden nach den Vorschriften der DSGVO behandelt. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für die Klärung erforderlich ist. Daten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie nicht mehr benötigt werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Bei Hinweisen auf strafbare Handlungen oder bei akuter Gefährdung sind wir verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren.

Schutz vor Repressalien
Meldende in gutem Glauben werden geschützt. Solltest Du Repressalien befürchten, teile dies bitte ausdrücklich mit – die Ombudsstelle unterstützt Dich bei Schutzmaßnahmen und kann Fälle an den Vorstand oder weitere Stellen weiterleiten.

Weiterleitung und Eskalation
Wenn eine Angelegenheit in die Zuständigkeit anderer Instanzen fällt (z. B. Vorstand, regionale DLRG-Gliederung, Jugend- oder Geschäftsführung, Behörden), informieren wir Dich über die Weiterleitung und die zuständige Ansprechperson.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja, anonyme Meldungen sind möglich. Anonyme Fälle lassen sich jedoch manchmal nur eingeschränkt untersuchen.

Nützlich, aber nicht zwingend. Je mehr konkrete Angaben, desto besser die Bearbeitung.

In einfachen Fällen einige Wochen; bei komplexen Fällen kann es länger dauern. Wir informieren Dich über Verzögerungen.

Ja, soweit datenschutzrechtlich möglich, erhältst Du eine Rückmeldung oder Empfehlung.

Ja, die Ombudsstelle ersetzt keine rechtliche Beratung; Du kannst eigenständig rechtliche Schritte prüfen oder eine Rechtsberatung hinzuziehen.

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